Kostenerstattung

 

Online-Therapie

Die Honorarhöhe für therapeutische Online- Leistungen richtet sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 min betragen zwischen 100 € und 153 €. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag ist in manchen Fällen eine private Zuzahlung erforderlich. Die Kosten für Online Psychotherapie werden von privaten Krankenkassen in der Regel im gleichen Umfang wie die Behandlungskosten vor Ort in einer Praxis übernommen. Um ganz sicher zu gehen, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, rufen Sie am besten bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe an.

Die ersten 5 Sitzungen sind die sogenannten „probatorischen Sitzungen“, die ohne Antrag beim Kostenträger durchgeführt werden können. Ab der 6. Sitzung ist in der Regel eine Antragstellung bei der privaten Krankenkasse oder Beihilfe für Beamte erforderlich, die wir gerne für Sie übernehmen.

Als Selbstzahler ist die Abrechnung Ihrer Online-Termine am unkompliziertesten. Es ist keine Antragstellung für Kostenübernahme notwendig und die Krankenkasse wird in keiner Form beteiligt. Die Gesprächstermine können ggf. als psychologische Beratung oder Coaching abgerechnet werden, was bei Berufsbezug auch steuerlich abgesetzt werden kann.

 

Beihilfe

Liegt eine Indikation für eine ambulante Psychotherapie vor, ist diese beihilfefähig.  Eine psychosomatische Grundversorgung, eine psychotherapeutische Akutbehandlung sowie ein Kurzzeittherapie sind ebenso wie probatorische Sitzungen ohne vorherige Genehmigung durch die Beihilfestelle möglich (laut Bundesbeihilfeverordnung). Darüber hinaus ist ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie notwendig.

Bezüglich der Kostenübernahme informieren Sie sich am besten bei Ihrer Beihilfestelle und Krankenversicherung über die notwendigen Schritte. 

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen in den meisten Fällen übernommen. Ob die Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, ist abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen.

Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, um Informationen über die Leistungen sowie die notwendigen Formalitäten einzuholen. Kontaktieren Sie hierfür bitte Ihren Kostenträger und lassen Sie sich vor Therapiebeginn darüber informieren, in welcher Höhe Therapiekosten übernommen werden. Am Monatsende stelle ich Ihnen eine Privatrechnung (siehe Selbstzahler/in). Unabhängig von der Erstattung durch Dritte, ist die Begleichung der Rechnung von Ihnen selbst binnen 14 Tagen zu verantworten. 

 

Selbstzahler/in

Als Selbstzahler/in schließen wir einen gemeinsamen Behandlungsvertrag/ Honorarvertrag ab.  Die Kosten für Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut/innen (GOP). Das Honorar für das Erstgespräch beläuft sich auf 131,16 € (GOP-Ziffer 870, Faktor 3,0), die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung belaufen sich gleichermaßen auf 131,16 € (GOP-Ziffer 870, Faktor 3,0).  Es können weitere Kosten für Berichte oder diagnostische Testverfahren entstehen. 

Gebührenordnung für Psychotherapeut/innen

 

Bundeswehr

Als Bundeswehrsoldat/in haben Sie, durch den Vertrag zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesverteidigungsministerium, die Möglichkeit eine Psychotherapie bei einer approbierten Psychotherapeut/in in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Zuvor ist eine Überweisung durch Ihre Truppenärzt/in zu einer Psychotherapeut/in erforderlich.

Zum ersten Gespräch benötige ich den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung” (San/BW/0218), dadurch können zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt werden.

Liegt die Indikation für eine Psychotherapie vor, teile ich nach Abschluss der Probatorik, Ihrer Truppenärzt/in Diagnose, Indikation und Therapieziele in einer Begründung mit. Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für zunächst 25 Stunden erteilt. Dieser kann bei Bedarf nach Antragstellung auf weitere Sitzungen erhöht werden.

 

Bundespolizei

Durch eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium für Inneres können sich Bundespolizist/innen für eine Psychotherapie an eine Privatpraxis wenden. Die Anträge und Bewilligungsschritte richten sich nach den Vorgaben wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, gemäß der gültigen Psychotherapierichtlinie.


BahnBKK

Sollten Sie bei der Bahn BKK gesetzlich versichert sein, so besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme meiner Leistungen durch die Krankenkasse. Die Kasse übernimmt die Kosten für 5 probatorische Sitzungen und 24 Sitzungen Kurzzeittherapie oder 60 Sitzungen Langzeittherapie. Bitte nehmen Sie, vor einem Erstgespräch bei mir, Kontakt zu Ihrer Kasse auf. Zur ersten Sitzung bringen Sie dann bitte einen Überweisungsschein Ihrer Hausärzt/in mit.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Kann Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitraums keinen Therapieplatz bei einer Therapeut/in mit Kassensitz anbieten, so ist sie nach § 13.3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, die Behandlungskosten in einer Privatpraxis zu übernehmen. Die Krankenkassen bewilligen die Kostenerstattung i.d.R. nur noch in Ausnahmefällen. Sollten Sie dennoch einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Kasse für eine Therapie in meiner Privatpraxis (ohne GKV-sitz) stellen wollen, kontaktieren Sie mich gerne, sodass ich Ihnen weitere Informationen zukommen lassen kann.

Patient/innen-Information Kostenerstattung